Preisliste

(gültig Ab 01.01.2023)

Preis am Wochenende:
Für Gruppen ab 35 Personen und zwei Übernachtungen = mindestens 70 Übernachtungseinheiten.

Für Gruppen kleiner als 35 Personen zahlen 1.470,00€ (35 Personen x 2 Nächte x 21,00€ Mittelwert)
zzgl. NK (tatsächliche Anzahl der Gäste pro Nacht) und Endreinigung.

– Kinder bis 6 J. – 0,00€ zzgl. NK
Jugendliche von 6 bis 17 J. – 20,00€ pro Person pro Nacht
Erwachsene ab 18 J. – 22,00€ pro Person pro Nacht

Zzgl. Nebenkosten pro Person/Nacht:
(auch Kinder)

Sommersaison:
01. Mai – 30. September: 4,20€

Wintersaison:
01. Oktober – 30. April: 4,40€

Zzgl. Endreinigungspauschale:
300,00€ (einmalig)

Optional:
– Zeltplatz: 10,00€ pro Person/Nacht
– Schäferwagen: 80,00€

Bitte kontaktieren Sie uns direkt für ein individuelles Angebot.

Bitte tragen Sie, lieber Gast, im Mietvertrag die verbindliche Gruppenstärke ein.
Gerne können wir nachträglich zusätzliche Gäste aufnehmen.

Um Ihr Verständnis bitten wir dafür, dass von den 58 zur Verfügung stehenden Gästebetten mindestens 35 von einer Gästegruppe zu belegen sind.
Der Vorteil für Sie als Gast besteht darin, dass Sie ab 35 Personen Hausherr sind: St. Michael wird stets nur an eine Gruppe vergeben. Sie müssen sich also nicht mit anderen Gästen abstimmen.

An Wochenenden umfasst die Mindestbelegung neben den 35 Gästen mindestens 2 Übernachtungen je Gast, also mindestens 70 Übernachtungseinheiten.

Gerne nehmen wir auch kleinere Gruppen am Wochenende auf, müssen dann aber auf jeden Fall 35 Gäste und 2 Übernachtungen abrechnen.
Für diese Mindestbelegung bei Kleingruppen rechnen wir jeweils 35 Personen x 2 Nächte x 21,00€ Mittelwert pauschal ab, also 1.470,00€ zzgl. Leistungen, wie z.B. Endreinigung und Nebenkosten.
(An den Werktagen können wir von dieser Regelung abweichen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.)

 

Kaution

Die Kaution ist am Tag der Schlüsselübergabe in bar zu entrichten und beträgt:
300,00€

Die Kaution wird erhoben für den Fall das der Mieter seinen Schadensersatzpflichten nicht nachkommt.
Wird während des Aufenthaltes die geleistete Sicherheitsleistung absehbar schon überschritten, wird eine sofortige Nachforderung in Höhe von:
500,00€ erhoben.

 

Abrechnung

Auf Basis des Mietvertrags bzw. der aktualisierten Belegungsliste stellt der Vermieter die entsprechende Abrechnung aus, die
am Abreisetag in Bar, mit Kartenzahlung /electronic cash nach der Hausabnahme oder vorab per Überweisung zu begleichen ist.

Die von Ihnen im Mietvertrag verbindlich angemeldete Gästezahl dient als Mindestabrechnungszahl. Sollte die Zahl der tatsächlich anwesenden Gäste höher sein, wird die höhere Gästezahl abgerechnet.

Die von Ihnen im Mietvertrag verbindlich angemeldete Gästezahl dient als Mindestabrechnungszahl. Sollte die Zahl der tatsächlich anwesenden Gäste niedriger sein, können wir dies nicht berücksichtigen.

 

Vertragsstrafen

Verursacht das Fehlverhalten der Gästegruppe eine derart erhebliche Störung der Nachbarn, dass unsere Nachbarn als letztes Mittel einen Polizeieinsatz bewirken, wird das Ansehen von St. Michael massiv beschädigt.
Für einen Polizeieinsatz wird daher eine Vertragsstrafe von 250,00 € erhoben. Bei Anrufen der Nachbarn bei der Hausverwaltung wegen Ruhestörung nach 22:00 Uhr und erscheinen vor Ort werden für den „Späteinsatz“ 150,00€ fällig.

Für die Zeit von Montag 16:00 Uhr bis Freitag 10:30 Uhr erstellen wir gerne individuelle Angebote für Kleinstgruppen, Schulen und Kindergärten.

Das Gruppengästehaus St. Michael bietet keinen Verpflegungsservice  an.
Es hat sich aber über die Jahre eine einfache Routine der Anlieferung durch qualifizierte Lieferanten
(Getränkehändler, Bäckerei, Restaurant als Caterer) standardmäßig entwickelt, die Ihnen eine leckere und preiswerte Verpflegung sichert. Als Gruppe müssen Sie nur noch die Tische eindecken und abräumen sowie das Geschirr spülen.

Lassen Sie uns bitte einfach wissen, welche Pläne Sie haben und wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Die Anreise- (ab 16:00 Uhr) und Abreise- (bis 10:30 Uhr)-Zeiten vereinbaren Sie bitte direkt mit 
Frau Grazyna Tönnesmann, info@hausstmichael.com 
Grundsätzlich ist eine halbe Stunde vor dem Erreichen des Hauses die Hausverwaltung zu informieren.
Wir sind dann gleichzeitig vor Ort. (Haus ist nicht ständig besetzt)

Der Mietvertrag gilt als verbindliche Buchung.
Sollten Sie von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten oder nicht anreisen sowie auch kein gesetzliches Zutritts- oder Kündigungsrecht bestehen, behalten wir uns den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Wir haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des gebuchten Hauses sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Wird die Mietsache nicht anderweitig vermietet, so können wir den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, 80% des Reisepreises zu zahlen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.